Seminare - Select II

Select II – Befristung, Teilzeit & Arbeitsunfähigkeit

Jährlich ist in Deutschland jeder Arbeitnehmer durchschnittlich 12 – 16  Tage arbeitsunfähig. Nach Gesetz und Rechtsprechung ist jedem Arbeitgeber 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit pro Mitarbeiter im Jahr zumutbar.

Die Befristungs- und Teilzeitregelungen unterliegen einem stetigem Wandel von Rechtsprechung und Gesetzgebung, zuletzt die Einführung von Brückenteilzeit ab 2019.

Lernen Sie in diesem Tagesseminar die typischen Problemfälle der betrieblichen Praxis und mögliche Lösungsalternativen kennen.

Am Beispiel typischer Einzelfälle aus der neueren Rechtsprechung, vermitteln wir Ihnen einen praxisnahen Einblick zu Ihren grundlegenden Rechten und Pflichten als Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Einzelfälle Befristung mit- und ohne Sachgrund, Brückenteilzeit, Elternteilzeit, Voraussetzungen/ Grenzen Entgeltfortzahlung Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit, betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit, Kündigung und Aufhebungsvertrag bei Arbeitsunfähigkeit