Seminare - Select I

Select I – Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung hat in der betrieblichen Praxis heute einen erheblichen Stellenwert. Leiharbeitnehmer verdienten in der betrieblichen Praxis im Schnitt lange bis zu  1/3 weniger als vergleichbare Mitarbeiter der Stammbelegschaft. Die neueste Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2018 will diese Ungleichbehandlung für die Zukunft ausschliessen, und die Leiharbeitnehmer grundsätzlich der Stammbelegschaft gleich stellen.

Die rechtlichen Grundlage der Arbeitnehmerüberlassung muss deshalb heute jeder in der Personalarbeit tätige kennen. Mit unserem Tagesseminar “Arbeitnehmerüberlassung” Zeitarbeit vermitteln wir die arbeitsrechtlichen Grundlagen typischer Arbeitszeitmodelle, deren arbeitsrechtliche Grenzen und Risiken, und die Abgrenzung zu “ähnlichen” Vertragsverhältnissen.

Unter Berücksichtigung der neueren und sich weiter entwickelnden Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sowie den Arbeitsrechtreformen 2018 .

Inhalt:

  • Grundfall Arbeitnehmerüberlassung, was ist Arbeitnehmerüberlassung?
  • Rechtsbeziehungen   Arbeitnehmer – Verleiher – Entleiher
  • Arbeitsrechtliche Risiken, wer haftet wann?
  • Abgrenzung zu Arbeitsvermittlung, Werkvertrag, Dienstvertrag und sonstigen Mischverträgen
  • Fälle und Folgen illegaller Arbeitnehmerüberlassung
  • Welche Tarifverträge gelten, und was gilt wenn die Parteien irrtümlich von der Geltung sowie Wirksamkeit bestimmter Tarifverträge ausgingen?
  • Typische Beispiele neuer Rechtsprechung zur Zeitarbeit
Arbeitnehmerüberlassung