FAQ

FAQ – Fragen an arbeitsrechtanwalt.de

Arbeitsrechtberatung

Wann Telefonberatung?

Mit unserer Telefonberatunghaben Sie die Möglichkeit, sich entweder pauschal, oder bei minutengenauer Abrechnung  zu einem überrschaubaren Honorar von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht eine erste arbeitsrechtliche Einschätzung mit möglichst Handlungsvorschlag für die weitere Vorgehensweise einzuholen.

  • Ist überhaupt etwas zu veranlassen, und falls ja welche Überlegungen und/ oder Maßnahmen sind sinnvollerweise für die Zukunft arbeitsrechtlich anzuraten?

Wie lange dauert eine Telefonberatung?

“Das kommt darauf an”. Wie komplex ist der zu beurteilende Sachverhalt? Welche Fragen sind sinnvollerweise vorab durch den beratenden Fachanwalt zu erfragen? Wir halten nichts davon, mit möglichst kurzen Telefonzeiten zu werben. Die Dauer des Gesprächs hängt vom Einzelfall ab, und wie gründlich eine Prüfung erforderlich ist bzw. hiermit verbundene Beratung , erforderlichenfalls unter Anführung und Abwägung alternativer Handlungsmögflichkeiten.

Sie als Anrufer steuern die Dauer des  Gesprächs. Kann eine erste Einschätzung ohne die Übersendung von Unterlagen erfolgen, oder sollte ein – weiterer – Telefontermin vereinbart werden, damit auch vorab die zu prüfenden Unterlagen von dem beratenden Anwalt eingesehen werden können?Ist Eile geboten, ja oder nein.

Kann der beratenden Fachanwalt bei einer Telefonberatung meine Unterlagen prüfen?

Antwort: ja – nach Vorabsprache

Sie können vor dem Telefonat – oder “zur Not” auch noch während des Telefonats – Ihre Unterlagen als pdf mailen, faxen oder uns einen downloadlink freigeben. Je nach Angelegenheit

Wann Onlineberatung?

Mit unserer Onlineberatung haben sie die Möglichkeit zu einem überschaubarem Honorar die qualifizierte Einschätzung eines erfahrenen Arbeitsrechtanwalts zu Ihrer Fragestellung zu erhalten.

Eine Onlineberatung eignet sich insbesondere für einfache bis mittelschwere Fragen mit überschaubarem Sachverhalt . Weiterhin bietet sich eine Onlineberatung an, wenn keine oder nur eine sehr überschaubare Anzahl Anlagen zur (genauren) Überprüfung erforderlich ist.

Eher Telefon – Erstberatung als Online – Erstberatung?

In der Regel benötigen wir für eine qualifizierte Beratung Unterlagen von ihnen, und klären dies mit Ihnen, sobald Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Eine Telefonberatung wird kann um so eher einer Onlineberatung bei Erstberatung vorzuziehen sein, je eher hier weitere Rückfragen des beratenden Fachanwaltes erforderlich sind.

Sehr schnell wird ein verantwortungsvoller Fachanwalt bei anspruchsvolleren Sachverhalten, immer bei Kündigungen, das “kleine 1 x 1” des Arbeitsrechts für eine gewissenhafte Prüfung mit Ihnen durchgehen (müssen). Dies kann am Telefon flexibler erfolgen.

Wann direkt “Fachanwalt vor Ort”?

Handelt es sich um einen aufwendigeren Fall mit vielen Unterlagen, oder ist anwaltliche Vertretung zu erwarten, kann es sinnvoller sein, direkt einen Termin mit einem Fachanwalt vor Ort zu vereinbaren.

Honarar – “Was ist für mich die günstigste Beratung?”

Grundsätzlich erhalten Sie mit unsereren Onlineberatungsangeboten erstklassige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu i.d.R. überschaubarem Honorar.

Rechtsanwalt Schübel arbeitet nach den gesetzlichen Gebühren des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach Vereinbarung zu einem Stundensatz von € 160,00 – € 300,00, je nach Streitwert und Umfang der Angelegenheit.  Eine Erstberatung “vor Ort” nach dem RVG wird in aller Regel (mindestens) mit € 199,00 zzgl. Auslagen für das Erstberatungsgespräch abzurechnen sein. Dagegen wird in vielen Fällen mit Telefonaten zwischen 15 min, 30min und 45 min +X  eine solide Erstberatung telefonsich möglich sein, manschmal auch länger, zuweilen auch kürzer. “Das kommt drauf an”, wird in aller Regel aber unterhab dem Honorar für eine Erstberatung nach dem RVG (“vor Ort”) liegen.