Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer haben nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ab der fünften Woche des Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf Vergütungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.

Ein Anspruch besteht, wenn der Arbeitnehmer infolge Krankheit arbeitsunfähig ist.

D.h. nicht jede Krankheit führt zur Arbeitsunfähigkeit, sondern nur eine solche, die den Arbeitnehmer an seiner Arbeit hindert.

Es besteht die Pflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen.

 Muß der Arbeitnehmer immer erst ab dem 4. Tag  eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?

Bei einer länger als 3 Kalendertage dauernden Erkrankung muß der Arbeitnehmer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes dem Arbeitgeber vorlegen, sofern er nicht nach dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag die AU - Bescheinigung bereits nach dem ersten Tag vorlegen muss .

Hat der Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bereits mehrere Tage unentschuldigt gefehlt, so entfällt der Entgeltfortzahlungsanspruch, es sei denn, der Arbeitnehmer kann nachweisen, dass er ab dem Erkrankungszeitraum arbeitsfähig und –willig gewesen ist.

Unentschuldigtes Fehlen kann den Arbeitgeber, i.d.R. nach Ausspruch einer Abmahnung, zur (ausser-) ordentlichen Kündigung berechitgen.

Die Arbeitsunfähigkeit muß seitens des Arbeitnehmers unverschuldet sein. Verschulden des Arbeitnehmers liegt bei “unverständlichem, leichtfertiges Verhalten” vor, z.B. auch bei aussergewöhnlichen Risikosportarten und darauf beruhender Arbeitsunfähigkeit.

Wie hoch ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit?

Die Höhe des Anspruchs beläuft sich für die

Dauer von sechs Wochen auf 100 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Hierzu gehören i.d.R. nicht Überstunden und Mehrarbeit. Tarif- und Arbeitsverträge können einen längernen Zeitraum vorsehen.

Ab der 7. Woche zahlt die gesetzliche Krankenkasse reduziertes Krankengeld. Das Krankengeld beträgt

ab der 7. Woche 90 % des letzten Nettogehaltes , maximal € ).

Vom Krankengeld abzuziehen ist der hierauf entfallende Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung,

mit der Folge dass das Krankengeld effektiv ca. 70 % des Nettogehaltes beträgt.

Einzelheiten sollten bei der zuständigen Krankenkasse erfragt werden.

Mansche Tarifverträge und Arbeitsverträge erstatten die Differenz zwischen Krankengeld und Netto für eine Zeitraum X (12 bis 26 Wochen, im Einzelfall bis 1 Jahr).

Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld ?

Wegen der selben Erkrankung zahlt die Krankenkasse

innerhalb von 3 Jahren maximal 78 Wochen Krankengeld.

Darf der Arbeitgeber bei oder wegen Krankheit kündigen ?

Die unberechtigte Ankündigung einer Erkrankung oder eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann zur fristlosen Kündigung führen.

Eine Kündigung wegen Krankheit durch den Arbeitgeber ist nur ausnahmsweise wirksam, wenn es dem Arbeitgeber gelingt nachzuweisen,

  • dass er vor Ausspruch der Kündigung (mindestens) einen medizinischen Eingliederungsversuch unternommen hat, und
  • dass der Arbeitnehmer auf Dauer - auch in der Zukunft - wegen langanhaltender Arbeitsunfähigkeit seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit nicht ausüben kann, und
  • die Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber auf Dauer zu einer erbheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führt.

Eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Intreressen kann vorliegen bei Störungen im Betriebsablauf, Produktionsausfall, Verlust von Kunden, nicht beschaffbares Ersatzpersonal.

 Der Arbeitgeber hat nicht Anspruch auf die medizinische Diagnose der Arbeitsunfähigkeit, kann aber bei begründeteten Zweifeln eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers veranlassen.

 Was nun ...?

Arbeitnehmer müssen bei Arbeitsunfähigkeit auch ihre gesetzliche Krankenkasse informieren.

Bei Schwierigkeiten ist arbeitsrechtliche Beratung durch einen Arbeitsrechtanwalt anzuraten, gerade auch für Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung wegen Krankheit.

Eine wirksame Kündigung wegen Krankheit ist in der Praxis nur sehr schwer zu erreichen.