Select VI – Datenschutz im Arbeitsrecht
Die seit 18.05.2018 geltende EU – Datenschutzgrundverordnung gilt insbesondere auch im Arbeitsrecht, und verpflichtet den Arbeitgeber zur strikten Einhaltung umfangreicher Datenschutzverpflichtungen. Das grundlegende Transparenzgebot zeitgemässen Datenschutz gewährt dem Arbeitnehmer ein ganzes Bündel an Datenschutzrechten.
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) hatte 4000 Änderungsanträge zum ersten Entwurf, und wurde doch a.E. mit grossem Konsens zwischen Europäischem Parlament, Europarat und der EU – Kommission vereinbart. Sie gilt seit Mai 2018 für alle Beschäftigungsverhältnisse in allen EU Staaten und hat auch die Rechte des einzelnen Arbeitnehmers , Beschäftigter nach der DSGVO, gestärkt und neue sanktionsbewährte Informations- sowie Beteiligungsrechte für Arbeitnehmer geschaffen.
Am Beispiel praxisnaher Ausgangsfälle vermitteln wir Ihnen in diesem Tagesseminar die Strukturen des zwingend notwendige Basis- und Hintergrundwissen im Datenschutzrecht für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte & betriebliche Datenschutzbeauftragte.