Arbeitsrechtlexikon A - Z

Aufhebungsvertrag (Definition)

Die Arbeitsvertragsparteien können jederzeit einvernehmlich das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag beenden. Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Ein mündlicher Aufhebungsvertrag ist unwirksam, da er das Arbeitsverhältnis nicht beendet.

Vorteile Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muß bei einem Aufhebungsvertrag nicht

  • den besonderen und allgemeinen Kündigungsschutz beachten,
  •  den Betriebsrat beteiligen,
  • oder auf nachteilige Folgen von Aufhebungsverträgen hinzuweisen.

Im Einzelfall, gerade auch bei nachteiligen sozialrechtlichen Folgen, kann eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bestehen.

Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Abwicklung eines bereits schriftlich gekündigten Arbeitsverhältnisses so regeln sie dies in einem Abwicklungsvertrag.

Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag unterscheiden sich dadurch, dass nur mit dem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis ausdrücklich einvernehmlich beendet wird. Der Abwicklungsvertrag setzt dagegen voraus, dass das Arbeitsverhältnis bereits zuvor gekündigt oder aufgehoben wurde. Einzelheiten sollten mit einem Arbeitsrechtanwalt geklärt werden

Kann ich einen Aufhehebunsvertrag widerufen, oder anfechten?

Nur ausnahmsweise

  • kann ein Aufhebungsvertrag widerrufen oder angefochten werden.

In manchen Tarifverträgen wird für einen Aufhebungsvertrag ein zeitlich befristetes Widerrufsrecht festgelegt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Eine Anfechtung wegen Irrtums, Täuschung oder Drohung ist selten erfolgreich.

Steuerrechtliche sowie sozialrechtliche Folgen

  • sind in jedem einzelfall zu prüfen, und müssen vor Abschluss des Aufhebungsvertrages bekannt und kalkulierbar sein.

Erhalte ich bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages eines Sperrzeit bei der Zahlung von Arbeitslosengeld?

Ein Aufhebungsvertrag hat in fast allen Fällen

  • das Risiko der Verhängung einer i.d.r. mindestens 12 – wöchigen Sperrzeit (1/4 Bezugszeitrum!) bei Zahlung von Arbeitslosengeld, ausser der Arbeitnehmer hat einen “wichtigen Grund” für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Besonderheiten bei älteren Arbeitnehmern

Bei älteren Arbeitnehmern empfiehlt sich

  • das Einholen einer Rentenauskunft zur aktuelle Rentenhöhe, über die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten sowie über die Höhe der Beitragszahlungen, die gegebenenfalls zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente erforderlich sind.

Arbeitgeber können bei älteren Arbeitnehmern je nach Grösse des Betriebes und Grund der Beendigung verpflichtet werden,

  • Arbeitslosengeldzahlungen der Bundesanstalt für Arbeit an den ausgeschieden Arbeitnehmer auszugleichen.

Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages
  • ohne anwaltliche Beratung ist zu warnen.
Die Folgen eines Aufhebungsvertrages sind im Einzelfall sehr unterschiedlich. Arbeitnehmer sollten dringend vor Abschluß eines Aufhebungsvertrages diesen durch einen Arbeitsrechtanwalt überprüfen zu lassen. Arbeitgeber sollten bereits im Vorfeld mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen, um die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erörtern, mit dem Ziel die wirtschaftlich sinnvollste Lösung unter Abwägung arbeitsrechtlicher Risiken herauszufinden.