Arbeitsrechtlexikon A - Z

Tarifvertrag (Def.)

Tarifverträge sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern/ Arbeitgeberverbänden und einer oder mehreren Gewerkschaften zur Regelung von arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien, zur Festsetzung von Regelungen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, und zur Regelung betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Fragen.

Statistik: Anteil der Beschäftigten in West- und Ostdeutschland mit Tarifbindung von 1998 bis 2014 | Statista
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Wann gelten Tarifverträge für ein Einzelarbeitsverhältnis?

Tarifbindung, also unmittelbare arbeitsvertragliche Geltung, besteht

  • grundsätzlich nur zwischen beidseitig tarifgebunden Arbeitsvertragspartnern,

wenn also der Arbeitgeber Mitglied in dem Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft ist, die den Tarifvertrag abgeschlossen haben.

Weiterhin gelten Tarifverträge ganz oder teilweise

    • ausnahmsweise zwingend auch für nicht tarifgebundene Arbeitsvertragspartner

sofern

  • sie allgemeinverbindlich sind,
  • oder die Parteien im Arbeitsvertrag die Geltung eines bestimmten Tarifvertrages vereinbaren,
  • oder kraft Betriebsvereinbarung, betrieblicher Übung oder konkludente  Bezugnahme durch “faktische Anwendung”

Wann ist der Tariflohn Mindestlohn?

Ist Tarifbindung gegeben, so gilt der oder die Tarifverträge unmittelbar und zwingend. Der

  • Tariflohn ist dann grundsätzlich Mindestlohn,
  • eine vertragliche Vereinbarung darf nur über dem Tariflohn liegen.

Abweichungen von diesem Grundsatz bestehen,

  •  wenn der Tarifvertrag selbst eine Öffnungsklausel enthält, die Abweichungen gestattet.

Im Einzelfall zu prüfen ist,

  • ob und wie weit übertarifliche Vergütungsbestandteile und Zulagen auf Tariflohnerhöhungen angerechnet werden sollen.

Ist die Geltung einzelner Tarifverträge – ohne Einbeziehung aller weiteren  Tarifverträge  – zulässig? 

Kraft

  • Allgemeinverbindlichkeit oder Individualvereinbarung können aber auch nur einzlne Tarifverträge gelten, z.B. nur der Manteltarifvertrag und nicht der Gehaltstarifvertrag, oder sogar nur einzelne Teile (problematisch wenn für Arbeitnehmer nur nachteilig).

Welcher Tarifvertrag für den Betrieb bzw. das Arbeitsverhältnis gilt richtet sich

  • betrieblich nach dem Wirtschaftszweig des Arbeitgebers,
  • räumlich nach dem geographischen Tarifgebiet,
  • fachlich nach der tatsächlich zu leistenden Arbeit.

Tarifverträge enthalten in der Regel günstigere Arbeitsvertragsregelungen als die gesetzlichen Mindestregelungen, z.B. auch hinsichtlich Urlaub, Gehalt, Überstunden, Sonderleistungen. In der Regel enthalten Tarifverträge allerdings auch

  •  Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen, die wesentlich kürzer als die gesetzlichen Verjährungsregelungen sind.

Die Rechtsprechung zu Tarifverträgen ist sich ständig am weiter entwickeln, und aktuell zu prüfen.

Was nun ?

Bestehen Unsicherheiten über Anwendung und Inhalt von Tarifverträgen, sollten Einzelheiten mit einem Arbeitsrechtanwalt überprüft werden. In Deutschland gelten ca. 60.000 Tarifverträge, davon über 500 allgemeinverbindlich wie ein Gesetz. Nachdem das BAG jetzt auch Spartengerkschaften zuläßt ist es sogar möglich, dass in demselben Betrieb für die gleichen Arbeitnehmer unterschiedliche Tarifverträge gelten.