Abfindung

Wegfall Abfindung bei Rationalisierungsschutz

LAG Hannover  28.052008  2 Sa 96/08 Der Wegfall von Abfindungsleistungen nach dem Rationalisierungsschutzabkommen der evangelischen Kirche ist zulässig, wenn  der Mitarbeiter erwerbsunfähig oder berufsunfähig ist, oder (z.B. wegen Schwerbehinderung) die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor Vollendung der „Regelrentenaltersgrenze“ vorliegen.

 Dieser Auffassung könnte mittlerweile der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur entsprechen. Das Verfahren ist derzeit in Revision. Die abschließende Entscheidung des BAG bleibt abzuwarten, insbesondere auch die Fragestellung, ob zumindest zu Gunsten der Arbeitnehmer zu berücksichtigen ist, dass die Rente (in aller Regel) vor erreichen des Regelrentenalters stets nur mit Abschlägen gezahlt wird (in der Regel 0,3% Abschlag pro Monat vor Beginn Regelrentenalter).