Arbeitsrechturteile

Kein Erlöschen Urlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit

BAG 24.03.2009 9 AZR 983/07: Urlaubsabgeltungsansprüche aus § 7 BUrlG erlöschen nicht, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraumes arbeitsunfähig erkranken, und der Urlaubsanspruch bis zum Ende des Übertragungszeitraumes nicht erfüllt werden konnte

Nach der bisherigen Rechtsprechung verfiel der Urlaubsabgeltungsanspruch, wenn der Urlaubsanspruch auf Grund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraumes nicht erfüllt werden konnte.

NOTICE: Gelten Ausschlussfristen? 

Die Rechtsprechung hierzu ist im Wandel. Die Mehrheit der Landesarbeitsgerichte läßt Ausschlußfristen derzeit für die

  • Gewährung des Urlaubes “in Entgeldt” weiter gelten.

Die

  • Gewährung in natura soll dagegen nicht in diesem Fall Ausschlussfristen unterliegen.