Arbeitsrechturteile

Altersgruppenbildung bei Massenkündigung nicht diskriminierend

BAG 06.11.2008: Die Bildung von Altersgruppen ist jedenfalls dann nach § 10 Satz 1, 2 AGG sachlich gerechtfertigt – und damit nicht diskriminierend – wenn die Altersgruppenbildung bei Massenkündigungen auf Grund einer Betriebsänderung erfolgt.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigt grundsätzlich mit dieser Rechtsprechung (BAG,06.11.2008, 2 AZA 523/07) die in der Vergangenheit anerkannte Praxis,

  • wonach die Erhaltung einer auch altersmäßig ausgewogenen Personalstruktur im Interesse der Gesamtheit der Belegschaft als auch im Wettbewerbsinteresse des Arbeitgebers liegt, und
  • dementsprechend grundsätzlich nicht diskriminierend im Sinne des AGG ist.