Arbeitsrechturteile

Androhung Kündigung ist Rechtsschutzfall

BGH, 19.11.08, IV ZR 305/07: Bereits die bloße Behauptung des Versicherungsnehmers, der Arbeitgeber habe mit einer Kündigung gedroht, ist ein Rechtsschutzfall, wenn ein Pflichtverstoß des Arbeitsvertrages nach Dafürhalten des beratenden Anwaltes damit verbunden ist.

Hierbei soll es nach dem BGH ausdrücklich

  • nicht mehr darauf ankommen, ob diese Behauptung schlüssig, substantiiert oder entscheidungserheblich ist.

Die Rechtschutzversicherung ist nicht berechtigt,

  • die Deckung davon abhängig zu machen, ob es nach dieser Darstellung im Ergebnis tatsächlich zu einem Verstoß gekommen ist.

Entscheidend sei vielmehr,

  • ob eine behauptete Pflichtverletzung Grundlage einer rechtlichen Streitigkeit wird.