Arbeitsrechturteile

Mindestalter bei Kündigungsfrist unwirksam

Nachdem der EuGH bereits mit Urteil vom 19.1.2010 (C – 555/07) die Nicht – Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berechnung von Kündigungsfristen für europarechtswidrig erachtet hatte, „folgt“ nun auch das BAG mit Urteil vom 30.9.2010 (2 AZR 456/09) dieser Rechtsprechung.

Der Gesetzgeber hat, jedenfalls bis Frühjahr 2013, den entsprechenden Gesetzestext in § 622 BGB nicht geändert.

Bereits der EuGH hatte festgestellt, dass § 622 BGB gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt, und die nationalen Gerichte die altersdiskriminierende Regelung erforderlichenfalls unabhängig von der ein Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH nicht mehr anwenden dürfen. Das BAG bestätigt also nur die von Anfang an absehbare Rechtsprechung des EuGH.

 Tipp: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind gut beraten, möglicherweise altersdiskriminierende Regelungen unabhängig von dem aktuellen Gesetzesstand zu berücksichtigen, und etwaige Unwirksamkeitsrisiken wirtschaftlich zu kalkulieren.