Arbeitsrechturteile

Leistungszulage und Mindestlohn

ArbG Duesseldorf 5 Ca 1675/15,20.04.15: Der gesetzlich geschuldete Mindestlohn, von derzeit € 8,50 /Stunde kann auch einen Anteil Leistunszulage enthalten, wenn der Arbeitgeber mindestens insgesamt fix €  8,50 /Stunde Arbeitslohn bezahlt.

Das Arbeitsgericht wies die Klage eines Arbeitnehmers a, der die Rechtsansicht vertrat die Vereibarte Stundenverguetung bestehend aus € 8,10 Basisverguetung +Leistunszulage mindestens fix ,04 € max €1,0 variabel sei auch hinsichtlich der fix garantierten Zulage unwirksam.

“Falsch”, so zutreffend das Arbeitsgericht Duesseldorf.InHoehe der Mindestzulage von € 0,40 schulde der Arbeitgeber  Entgelt als unmittelbare Gegenleistung zur geschuldeten   Vertragsvereinbarung.

Beachte: Die Arbeitsgerichte stellen also auf die unmittelbar geschuldeten Hauptleistungspflichen der Parteien ab, anders als z.B. bei einer enswirksamen Leistung des Arbeitgebers, bei  der keine unmitelbare Gegenleistung mit unmittelbaen Bezug zu der arbeitsverraglichenFLeistungspficht fedtstellbar ist