Arbeitsrechturteile

Keine Mitbestimmung bei google maps

LAG Hamburg 02.05.2012,  H 6 TaBV 103/11, 103: Der Arbeitgeber ist berechtigt zur Überprüfung von Fahrkostenabrechnungen seiner Arbeitehmer google maps zu verwenden. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus §  87 I  Nr. 6 BetrVG besteht nicht, da es sich nicht um eine “technische Einrichtung” i.S. von § 87 BetrVG handelt.

Google maps sei nicht nicht “zur Überwachung bestimmt”, sondern sei ein “techniches Hilfsmittel”.  Die Nutzung solcher technischer Hilfsmittel könne niemals mitbestimmunspflichtig sein.

Tipp: Jedem Arbeitnehmer kann nur dringend geraten werden, Fahrkostenabrechnungen  ordnungsgemäß aufzulisten, da schon die Angabe von “ein paar km mehr” mit entsprechend höherer Erstattung ein Kündigungsgrund sein kann. 

Die Frage ob und wie die neuen Technischen Medien, insbesondere auch “google & Co”, Auskwirkungen auf einzelne Bereiche des Arbeitsrecht haben – hier Mitbestimmung und evtl. auch Datenschutz –  ist nicht zu unterschätzen und dürfte künftig eine gröere Rolle spielen.