Arbeitsrechturteile

Keine Durchgriffshaftung GmbH Gesellschaftergeschäftsführer wg Wertguthaben Altersteilzeit

LAG Rostock – 3 Sa 269/14 – 09.12.2015: Der GmbH Gesellschafter – Geschäftsführer haftet nicht persönlich, wenn Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nicht ausreichend insolvenzgesichert sind.

Sowohl vertragliche Schadensersatzansprüche wie auch deliktische scheiden aus, e weil der Geschäftsführer hier nicht

  • in besonderem Masse Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat,
  • auch keine Ansprüche aus Drittschadensliquidation, oder ein Vertrag zugunsten Dritter beständen,
  • ebenso keine Durchgriffshaftung aus § 7e Abs. 7SGB IV.

Die Haftung der Gmbh wird also ausschliesslich auch hier auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH gem. § 13 Abs.2 GmbG beschränckt.