Keine Durchgriffshaftung GmbH Gesellschaftergeschäftsführer wg Wertguthaben Altersteilzeit
LAG Rostock – 3 Sa 269/14 – 09.12.2015: Der GmbH Gesellschafter – Geschäftsführer haftet nicht persönlich, wenn Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nicht ausreichend insolvenzgesichert sind.
Sowohl vertragliche Schadensersatzansprüche wie auch deliktische scheiden aus, e weil der Geschäftsführer hier nicht
- in besonderem Masse Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat,
- auch keine Ansprüche aus Drittschadensliquidation, oder ein Vertrag zugunsten Dritter beständen,
- ebenso keine Durchgriffshaftung aus § 7e Abs. 7SGB IV.
Die Haftung der Gmbh wird also ausschliesslich auch hier auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH gem. § 13 Abs.2 GmbG beschränckt.