Anspruch Schichtarbeiter auf Tagesarbeit
BAG 09.04.2014, 10 AZR 637/13: Kann eine Schichtarbeiterin aus gesundheitlichen Gründen ihren Nachtdienst nicht mehr ausüben, ist sie nicht arbeitsunfähig, sondern hat Anspruch auf Zuweisung ihrer Arbeitstätigkeit ausschlieslich im Tagesdienst. Bietet sie dem Arbeitgeber mit dieser Einschränckung ordnungsgemäs ihre Arbeitsleistung an, hat sie auch dann Anspruch auf Gehaltszahlung (aus Annahmeverzug), wenn der Arbeitgeber sie nicht in
Im streitgegenständlichen Fall konnte eine Krankenschwester nach knapp 30 Jahren Tätigkeit nicht mehr die – grundsätzlich arbeitsvertraglich – geschuldete Nachtarbeit ausführen. Das beklagte Krankenhaus (1000 Betten, 2000 Mitarbeiter) lehnte die Annahme ihrer Arbeitsleitstung ab, mit der Begründung sie sei arbeitsunfähig.