Arbeitsrechturteile

Anpassung Arbeitsvertrag an Mindestlohn kein Kündigungsgrund

Sächsiches LAG 2 Sa 256 / 15: Weigert sich der Arbeitnehmer ein Anpassung des Arbeitsvertrages an den gesetzlichen Mindestlohn zu unterschreiben, berechtigt dies den Arbeitgeber nicht zu einer Kündigung.

Eine solche Kündigung verstösst gegen das Masreglungsverbot aus § 612a BGB.

Der Arbeitgeber muss klarstellend denoch das Gehalt trotz Unterschriftverweigerung anpassen.