Altersdiskriminierung bei Kündigung im Kleinbetrieb
BAG 6 AZR 457/14, 23.07.2015: Begründet der Arbeitgeber eines Kleinbetriebes (max 10 Arbeitnehmer) eine betriebsbedingte Kündigung wegen behauptetem Wegfall des Arbeitsbereiches auch mit dem Verweis “der Arbeitnehmer sei pensionsberechtig”, so vermutet dies eine Altersdiskriminierung nach § 7 I AGG.
Die Kündigung ist dann wegen vermuteter Altersdiskriminierung unwirksam, wenn es dem Arbeitgeber nicht der Nachweis gelingt, eine Altersdiskriminerung liege nicht vor.
Mit dieser Begründung hält das Bundesarbeitgericht die Kündigung einer seit 20 Jahren beschäftigten Arzthelferin für unwirksam, der als einziges bei mehreren jüngerinnen weiteren Arzthelferinnen mit kürzerer Beschäftigungszeit gekündigt wurde.
Beachte: Arbeitgeber NEUTRAL VERHALTEN, ist der eindringliche Rat insbesondere auch bei möglichen Diskriminierungssachverhalten.