Kündigung & Aufhebungsvertrag

Kündigung & Aufhebungsvertrag

Vor Kündigung des Arbeitsvertrages als Arbeitgeber ist dringest fachanwaltlicher Rat einzuholen. Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, sollten Sie schnellstmöglich diese von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen.

Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen. Versäumen Sie diese "3 Wochen - KlageFrist", wird die Wirksamkeit der Kündigung  nach Gesetz unterstellt.

Merkblatt Kündigung kompakt

Kündigung - Fragen mit Antworten

Grundlagen Kündigung & Aufhebungsvertrag

Grundlagen Abfindung

Grundlagen Abmahnung

Sperrzeitrisiko bei Kündigung & Aufhebungsvertrag

Seminar Basic III - Grundlagen Kündigung & Aufhebungsvertrag

Seminar Select III - Einzelfragen zu Kündigung & Aufhebungsvertrag